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   BGH, 17.10.1952 - V ZR 157/51   

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BGH, 17.10.1952 - V ZR 157/51 (https://dejure.org/1952,1296)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1952 - V ZR 157/51 (https://dejure.org/1952,1296)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1952 - V ZR 157/51 (https://dejure.org/1952,1296)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 09.07.1927 - V B 20/27

    Gutsüberlassungsverträge

    Auszug aus BGH, 17.10.1952 - V ZR 157/51
    Ein solcher Begriff ist der im § 18 Abs. 1 Nr. 3 UmstG verwendete Begriff der Guts- oder Vermögensübernahme (RGZ 81, 311; 118, 17 [20]; 121, 307; 128, 198; BayerObLG in NJW 1951, 25).

    Unter einem Gutsüberlassungs- oder Gutsübergabevertrag, wie er vor allem in der Landwirtschaft üblich ist, versteht das Reichsgericht "einen Vertrag, durch den Eltern ihr Vermögen, insbesondere ihren Grundbesitz, bei Lebzeiten mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge einem ihrer Abkömmlinge übergeben und dabei für sich einen ausreichenden Lebensunterhalt, für die außer dem Übernehmer noch vorhandenen Abkömmlinge eine Abfindung ausbedingen" (RGZ 118, 17).

    Das ergibt schon die oben erwähnte Gleichartigkeit der Bestimmungen des Aufwertungsgesetzes, die unbestritten sich auf Gutsüberlassungsverträge im technischen Sinne bezogen (RGZ 118, 17; Mügel § 63 Anm. 3 [2] und § 10 Anm. 12).

  • RG, 09.04.1930 - V B 33/29

    Zum Rechtsbegriff des Gutsüberlassungsvertrags im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2

    Auszug aus BGH, 17.10.1952 - V ZR 157/51
    Ein solcher Begriff ist der im § 18 Abs. 1 Nr. 3 UmstG verwendete Begriff der Guts- oder Vermögensübernahme (RGZ 81, 311; 118, 17 [20]; 121, 307; 128, 198; BayerObLG in NJW 1951, 25).

    Einmal ist der im Umstellungsgesetz gebrauchte Begriff des "Gutes" nicht identisch mit dem des "Hofes" im Sinne des Landwirtschaftsrechts; so können auch Verträge über die Übernahme gewerblicher unternehmen unter § 18 Abs. 1 Nr. 3 UmstG fallen (vgl. OGHZ 1, 258: Übernähme eines städtischen Grundstücks mit der darauf befindlichen Tischlerei; RG JW 1905, 717: Übergabe eines städtischen Fabrikanwesens; auch RGZ 128, 198: Übertragung einer Möbelfabrik: vgl. Binder-Wetter-Reinbothe II, Anm. 116 zu § 18 UmstG).

    Es ist zuzugeben, dass ein Übergabevertrag nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass Versorgungsleistungen für den Übergeber oder Abfindungen für die weichenden Erben nicht vereinbart sind (RGZ 128, 198), auch nicht dadurch, dass die Gesamtsumme der Leistungen des Übernehmers den Verkehrswert des Hofes erreicht.

  • RG, 20.06.1928 - V B 32/28

    Gutsüberlassungsvertrag; Aufwertung

    Auszug aus BGH, 17.10.1952 - V ZR 157/51
    Ein solcher Begriff ist der im § 18 Abs. 1 Nr. 3 UmstG verwendete Begriff der Guts- oder Vermögensübernahme (RGZ 81, 311; 118, 17 [20]; 121, 307; 128, 198; BayerObLG in NJW 1951, 25).
  • RG, 11.02.1913 - VII 296/12

    Reichsstempel; Grundstücksübertragungen

    Auszug aus BGH, 17.10.1952 - V ZR 157/51
    Ein solcher Begriff ist der im § 18 Abs. 1 Nr. 3 UmstG verwendete Begriff der Guts- oder Vermögensübernahme (RGZ 81, 311; 118, 17 [20]; 121, 307; 128, 198; BayerObLG in NJW 1951, 25).
  • BGH, 12.03.1954 - V ZR 188/52

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat sich in einer nach dem Berufungsurteil ergangenen Entscheidung (Urteil vom 17. Oktober 1952 - V ZR 157/51 - Lindenmaier-Möhring UmstG § 18 Abs. 1 Nr. 3 - (16) = RechtdLandw 1953, 10) ebenfalls auf den Standpunkt gestellt, daß es zum Begriff der Übernahme eines Guts im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 UmstG gehört, daß eine vorweggenommene Erbschaft vorliegt.
  • BGH, 08.11.1955 - V BLw 30/55

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 17. Oktober 1952 (V ZR 157/51, RechtdLandw 1953, 10) ausgeführt hat, läßt sich eine Abgrenzung zwischen Grundstückskauf und Übergabevertrag nur aus dem Zweck gewinnen, den die Parteien mit dem Abschluß des Vertrages verfolgt haben.
  • BGH, 02.10.1953 - V ZR 67/52

    Rechtsmittel

    Auch der erkennende Senat hat sich dem Reichsgericht angeschlossen (BGHZ 3, 206; Urteil vom 13. Juli 1951 - V ZR 22/50 und 17. Oktober 1952 - V ZR 157/51 in RechtdLandw 1951, 294; 1953, 10).
  • BGH, 22.05.1953 - V ZR 10/52

    Rechtsmittel

    Zu der hier in Betracht kommenden Frage hat der Senat bereits im Urteil vom 17. Oktober 1952, V ZR 157/51 -, RechtdLandw 1953, 10 = Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk Nr. 16 zu § 18 Abs. 1 Ziff 3 UmstG - Stellung genommen.
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